Für die am Mittwoch, den 9. April 2025 stattfindende Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des BRK-Kreisverbandes Fürth (Stadt und Landkreis) sind Wahlvorschläge zu richten an folgende Adresse:
Wahlvorbereitungsausschuss zur Vorstandswahl
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Fürth
Henri-Dunant-Straße 11
90762 Fürth
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, den 28. März 2025, 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse wahlvorbereitungsausschuss@kvfuerth.brk.de übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Nach §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A. Vorstandschaft
1.) der/die Vorsitzende
2.) der/die erste stellvertretende Vorsitzende
3.) der/die zweite stellvertretende Vorsitzende
4.) der/die Chefarzt/Chefärztin
5.) der/die stellvertretende Chefarzt/Chefärztin
6.) der/die Schatzmeister/in
7.) der/die stellvertretende Schatzmeister/in
8.) der/die Justiziar/in
9.) der/die Konventionsbeauftragte
B. Haushaltsausschuss
bestehend aus 7 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern, die Mitglieder des BRK Fürth und im Kreisverband wahlberechtigt sind, aber nicht Mitglied der Vorstandschaft und auch nicht hauptamtliche Mitarbeiter des BRK sein dürfen.
C. Delegierte und Ersatzdelegierte
- Zur Bezirksversammlung des Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken
5 Delegierte und 5 Ersatzdelegierte Zur Landesversammlung des Bayerischen Roten Kreuzes
3 Delegierte und 3 Ersatzdelegierte
Es sind Kandidaten jeglichen Geschlechts wählbar. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Frauen und Männer, die wahlberechtigt sind. Den Mitgliedern des BRK-Kreisverbandes Fürth steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zu (§ 9 Abs. 2 Satzung des BRK). Zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen ergeht gesonderte Einladung.
Der Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses,
Orhan Türkan