Unsere Sonderfahrdienste
Sie hatten einen Unfall im Urlaub und können nach Behandlung wieder in z.B. ein heimatnahes Krankenhaus verlegt werden?
Oder Sie müssen von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt werden? Im normal Fall kümmert sich immer das Krankenhaus in dem Sie liegen um diese Angelegenheit.
Jedoch können weite Fahrstrecken nicht vom öffentlich-rechtlichem Rettungsdienst durch geführt werden. Hier für gibt es bei uns im Kreisverband und bei vielen weitern
den sogenannten Sonderfahrtdienst. Es werden meist ehrenamtlich Tätige Kolleginnen und Kollegen speziell nur für diese Fahrt organisiert.
Mehr dazu finden Sie auf den folgenden Seiten: