Abrechnungshinweise zu BG-Kursen

Das BRK Fürth ist durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger befähigt, Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfende durchzuführen. Die Kursgebühren werden deshalb in der Regel von Ihrer zuständigen BG bzw. dem Unfallversicherungsträger übernommen. 

In einigen Fällen muss die Kostenübernahme vor dem Kurstermin beantragt werden. Um die Kursgebühren abrechnen zu können, beachten Sie bitte die folgenden Vorgehensweisen Ihrer Berufsgenossenschaft.
 

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Zur Kursabrechnung verwenden Sie das BGN-Abrechnungsformular. Dieses beantragen Sie bitte im Vorfeld direkt bei der BGN und legen es uns spätestens am Kurstag ausgefüllt vor.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bgn.de/
 

Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und Landesunfallkasse Bayern (LUK)

Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor der Kursteilnahme bei der KUVB gestellt werden. Sie erhalten eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie uns bitte spätestens am Kurstag vorlegen. 

Die digitalen Antragsformulare sowie weitere Infos finden Sie hier
https://kuvb.de/praevention/erste-hilfe
 

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor der Kursteilnahme bei der BGW per Online-Verfahren gestellt werden. Sie erhalten eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie uns bitte spätestens am Kurstag vorlegen. 

Zum Online-Verfahren kommen Sie unter
https://www.bgw-online.de/
 

Allgemeines Abrechnungsverfahren für alle weiteren BG

Die Abrechnung erfolgt über das allgemeine BG-Formular. Bitte geben Sie dieses vollständig ausgefüllt und im Original (Unterschriften, Stempel) am Kurstag ab. Wir übernehmen dann die Abrechnung für Sie. 

Das BG-Formular erhalten Sie automatisch nach Ihrer Anmeldung per E-Mail oder können es auch hier downloaden
•    Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende
 

Der richtige Kurs für alle, die sich zum betrieblichen Ersthelfenden ausbilden lassen möchten und noch keine Vorkenntnisse besitzen bzw. deren letzter Erste-Hilfe-Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt.

Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für betriebliche Ersthelfende, deren letzter Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Dieser Erste-Hilfe-Kurs richtet sich speziell an Angestellte in Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.